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Prüfung für andere Bewerber

Bewerber, die keiner Berufsfachschule (BFS) angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die staatliche Prüfung nicht ablegen dürfen, können als sog. anderer Bewerber zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule zugelassen werden.

Die Rechtsgrundlagen dafür sind im §52 BFSO: Berufsschulordnung für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsschulordnung – BFSO) zu finden.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur externen Prüfung:

Informationen zur externen Prüfung (158,8 KB)

Bücherliste zur Vorbereitung (341,0 KB)