Ziel der fachpraktischen Ausbildung ist es, im Rahmen des Unterrichts die in der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse auf die Praxis zu übertragen sowie die erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Praxis zu erproben und zu üben.
Informationen zum Praktikum
Während der Ausbildung an einer Berufsfachschule zur Kinderpflege findet parallel zum Schulunterricht auch eine fachpraktische Ausbilung in außerschulischen Einrichtungen, insbesondere in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten oder Häusern für Kindern statt.
Praktikum in der regulären Kinderpflegeausbildung:
In der 10. Klasse beginnt das Praktikum mit einer Blockwoche nach den Herbstferien. Anschließend findet bis zu den Sommerfeien an einem von der Schule festgelegten Wochentag ein Praktikumstag statt. Eine zweite Blockwoche findet im Frühjahr des laufenden Schuljahres statt.
In der 11. Klasse beginnt das Praktikum in der 2. Schulwoche an einem von der Schule festgelegten Praktikumstag. Eine Blockwoche findet im Herbst und eine weitere im Frühsommer des laufenden Schuljahres statt.
Praktikum in der Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax):
Der Beginn des Praktikums in der 10. Klasse richtet sich nach dem Praktikumsvertrag, der mit der Praktikumseinrichtung geschlossen wird. Ab dem ersten Schultag sind die Schüler/innen jede Woche zwei Tage in der Praktikumseinrichtung.
Da der Urlaubsanspruch vertraglich festgelegt wird, sind die Schüler/innen generell auch in den Schulferien in den Einrichtungen.
Hier finden Sie eine Liste mit einigen Kindertageseinrichtungen im Landkreis:
Übersicht Kindertageseinrichtungen im Landkreis EI (171,0 KB)