Voraussetzungen für die vierstufige Wirtschaftsschule - Aufnahme in die 7. Klasse
Übertritt aus der 6. bzw. 7. Klasse (nicht M-Zug) der Mittelschule:
Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch einen Notendurchschnitt von 2,66 erreicht haben,
oder (wenn die Noten im Zwischenzeugnis nicht ausreichen)
mit Erfolg an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilgenommen haben. Die Aufnahme kann erfolgen, wenn die Noten 3 und 4 erreicht wurden. Bei den Noten 4 und 4 entscheidet der Elternwille.
Übertritt aus der 6. Klasse (Gymnasium, Realschule oder M-Zug der Mittelschule):
Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, wenn sie
die Vorrückungserlaubnis in die 7. Klasse,
und
im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Klasse in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5,
und
in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 4 im Jahreszeugnis erhalten haben.
Altersgrenze und Aufnahmekapazität
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 als Eingangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule setzt weiter voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Aufnahmekapazität, entscheidet die Schulleitung über die endgültige Aufnahme.