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Zugangsvoraussetzungen und Probezeit

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um für die Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen zu werden:

  • zumindest ein erfolgreicher Mittelschulabschluss
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • gute Deutschkenntnisse (B2 Niveau bei einer anderen Muttersprache als Deutsch)

Informationen, wie Sie entsprechende Nachweise erbringen können, finden Sie unter Informationen zur Anmeldung.

Das erste Schulhalbjahr der 10. Jahrgangsstufe gilt als Probezeit. Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn damit gerechnet werden kann, dass das Ziel der BFS nicht erreicht wird.

Folgende Situationen führen zu einer nichtbestandenen Probezeit:

  • 1 x Note 6 in den Unterrichtsfächern
  • 2 x Note 5 in den Unterrichtsfächern
  • Note 6 in der fachpraktischen Ausbildung
  • Die fachpraktische Ausbildung kann aus einem von der Schülerin / dem Schüler zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden