Menü Suche

Informationen zur Anmeldung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse zu der Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger!

Beachten Sie folgende Hinweise:

Für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege ab September müssen alle genannten Unterlagen bis spätestens Ende Juli in der Schulverwaltung der Staatlichen Berufsfachschule Eichstätt, Burgstraße 22, 85072 Eichstätt vorliegen (Die aktuellen Öffnungszeiten der Schulverwaltung finden Sie hier)

Sollten die Unterlagen nicht vollständig vorliegen ist eine Aufnahme nicht möglich!

Die Berufsfachschule kann im Einzelfall weitere Nachweise zum schulischen und beruflichen Werdegang fordern. Weitere Regelungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren trifft die Berufsfachschule.

Die endgültige Zulassung zum Ausbildungsberuf zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger erfolgt nach erfolgreich bestandener Probezeit.

Bitte nutzen Sie, wenn möglich unsere Online Anmeldung.

Für die Zulassung zu diesem Ausbildungsberuf benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • ausgefülltes Anmeldeformular bzw. Online-Anmeldung
  • Geheft Arztbescheinigungen (Ärztliche Bescheinigung (darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Monate sein), Masernschutznachweis, Rücklauf Biostoffverordnung)
  • Nachweis über eine Praktikumsstelle (Bescheinigung über die Einrichtung oder ggf. übergeordnete Stelle, siehe unten); liegt keine geeignete Praktikumsstelle vor, erfolgt die Zuteilung durch die Berufsfachschule
  • Geburtsurkunde (Vorlage des Originals im Sekretariat und Abgabe der Kopie) 
  • Lebenslauf, tabellarisch (unterschrieben)
  • Zwischen- / Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
  • Abschlusszeugnis (Mindestvoraussetzung: Erfolgreicher Mittelschulabschluss)
  • Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse (B2 Niveau) in Wort und Schrift bei Bewerbern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch
  • Amtl. erweitertes Führungszeugnis (Zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Monate (BFSO §5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1))

Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz wird über einen Online-Kurs des Gesundheitsamtes in der Schule erteilt. Bei Abwesenheit am entsprechenden Tag muss sich die Schülerin / der Schüler selbst beim Landratsamt melden, um die Belehrung zu erhalten.

Die folgenden Formulare stehen für Sie auf unserer Homepage zum Download bereit:

Anmeldeformular BFS (132,9 KB)

Geheft Arztbescheinigungen (299,8 KB)

Praktikumsnachweis (114,4 KB)