Sie erwerben den Abschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“.
Die Abschlussprüfung erfolgt in den Fächern Deutsch und Kommunikation, Pädagogik und Psychologie sowie sozialpädagogische Praxis.
Der Mittlere Schulabschluss wird verliehen bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und dem Nachweis von mindestens ausreichenden Kenntnissen im Fach Englisch (mindestens 5 Jahre Unterricht).